Wer einen Webshop betreibt und Produkte verschickt, sollte sich aktuell mit vier Buchstaben beschäftigen: PPWR.
Die neue EU-Verpackungsverordnung betrifft nämlich nicht nur große Onlinehändler oder Verpackungshersteller. Auch kleine Webshopbetreiber, regionale Unternehmen mit zusätzlichem Onlineshop und stationäre Händler, die Bestellungen versenden, können von den neuen Anforderungen betroffen sein.
Ab 12. August 2026 werden erste zentrale Bestimmungen der neuen EU-Verpackungsverordnung anwendbar.
Doch was bedeutet das konkret für einen kleinen Webshop? Und was sollten Händler jetzt prüfen?
Was ist die PPWR überhaupt?
PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation – also die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle.
Die Verordnung soll Verpackungen innerhalb der Europäischen Union nachhaltiger gestalten, Verpackungsmüll reduzieren und einheitliche Vorgaben für Verpackungen schaffen.
Dabei geht es unter anderem um:
- verwendete Materialien,
- bestimmte Schadstoffe,
- Recyclingfähigkeit,
- Dokumentationspflichten,
- Kennzeichnung,
- Wiederverwendung und
- die Verantwortung der beteiligten Unternehmen.
Für Webshops besonders wichtig: Die Regelungen betreffen nicht nur die eigentliche Produktverpackung.
Auch Verpackungen, die für den Versand verwendet werden, können relevant sein.
„Ich habe nur einen kleinen Webshop“ – betrifft mich das trotzdem?
Genau das ist eine der wichtigsten Fragen.
Viele kleinere Händler verbinden neue EU-Verordnungen zunächst mit großen Onlineshops, internationalen Unternehmen oder Konzernen.
Die Größe des Webshops allein entscheidet aber nicht darüber, ob die PPWR relevant ist.
Wer Waren verpackt, versendet oder verpackte Produkte verkauft, sollte sich deshalb mit den neuen Vorgaben beschäftigen.
Das betrifft zum Beispiel:
- kleine WooCommerce-Shops,
- regionale Produzenten mit Onlineverkauf,
- Boutiquen mit zusätzlichem Webshop,
- Fachgeschäfte, die Produkte auch online anbieten,
- Unternehmen mit wenigen Onlinebestellungen pro Woche,
- Händler, die über ihren Webshop österreichweit versenden,
- sowie stationäre Geschäfte, die zusätzlich einen Versandservice anbieten.
Auch ein kleiner Webshop ist ein Versandhandel, sobald Produkte an Kunden verschickt werden.
Welche Verpackungen können bei einem Webshop relevant sein?
Bei einem typischen Onlinekauf kommt oft deutlich mehr Verpackung zum Einsatz als nur die Verpackung des Produktes selbst.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Versandkartons,
- Versandtaschen,
- Produktkartons,
- Papier- oder Kunststoffverpackungen,
- Füllmaterial,
- Etiketten,
- Klebebänder,
- Tragetaschen,
- Schutzverpackungen oder
- individuell bedruckte Verpackungen.
Gerade kleine Unternehmen sollten deshalb einmal ihren kompletten Versandprozess durchgehen.
Die entscheidende Frage lautet:
Welche Verpackungen verwenden wir eigentlich vom Lager bis zur Kundin oder zum Kunden?
1. Verpackungslieferanten prüfen
Ein wichtiger Punkt der PPWR ist die Konformität von Verpackungen.
Unternehmen sollten daher prüfen, von welchen Lieferanten sie ihre Verpackungen beziehen und welche Nachweise dafür verfügbar sind.
Das betrifft beispielsweise den Lieferanten für:
- Versandkartons,
- Verpackungsmaterial,
- Tragetaschen,
- Produktverpackungen oder
- individuell gestaltete Versandverpackungen.
Je nachdem, welche Rolle das eigene Unternehmen innerhalb der Lieferkette einnimmt, können unterschiedliche Verpflichtungen entstehen.
Gerade kleine Webshopbetreiber müssen diese Prüfungen nicht unnötig kompliziert machen.
Ein sinnvoller erster Schritt ist zunächst:
Erstellt eine Liste eurer Verpackungslieferanten und klärt, welche PPWR-relevanten Informationen und Nachweise sie euch zur Verfügung stellen können.
2. Konformitätserklärungen und Nachweise ordentlich ablegen
Mit der PPWR gewinnt auch die Dokumentation an Bedeutung.
Für bestimmte Verpackungen müssen entsprechende Konformitätsinformationen vorhanden sein.
Die EU-Konformitätserklärung dokumentiert dabei, dass eine Verpackung die für sie geltenden Anforderungen erfüllt.
Für kleine Unternehmen empfiehlt es sich deshalb, frühzeitig eine einfache digitale Ablagestruktur aufzubauen.
Zum Beispiel:
Verpackungen → Lieferant → Produkt → Nachweise
So müssen Unterlagen später nicht mühsam aus verschiedenen E-Mails, Rechnungen und Lieferantenportalen zusammengesucht werden.
Bei Einwegverpackungen sieht die PPWR für Erzeuger grundsätzlich eine Aufbewahrungsfrist der Konformitätserklärung von fünf Jahren vor, bei wiederverwendbaren Verpackungen von zehn Jahren.
3. Vorsicht bei Kartons und Klebebändern mit eigenem Logo
Dieser Punkt dürfte für viele Webshopbetreiber besonders interessant sein.
Denn individuelles Packaging gehört heute für viele Marken zum Onlineauftritt dazu.
Der Karton kommt mit Logo.
Das Paket wird mit eigenem Klebeband verschlossen.
Auf der Verpackung befindet sich ein Markenaufkleber.
Oder die Tragetasche trägt den eigenen Firmennamen.
Das sieht professionell aus und stärkt die Marke – kann rechtlich aber einen Unterschied machen.
Wenn Verpackungen unter dem eigenen Namen oder der eigenen Marke in Verkehr gebracht werden, kann sich je nach konkreter Konstellation auch die Rolle des Unternehmens nach der PPWR verändern.
Deshalb sollte insbesondere geprüft werden, wenn ihr verwendet:
- Kartons mit eigenem Logo,
- individuell bedruckte Versandtaschen,
- Klebeband mit Firmenlogo,
- gebrandete Tragetaschen,
- Verpackungen einer Eigenmarke oder
- nachträglich angebrachte Markenkennzeichnungen.
Branding ist also nicht nur eine Designfrage – bei Verpackungen kann es auch regulatorisch relevant sein.
4. Sonderregelungen für sehr kleine Unternehmen beachten
Für sehr kleine Unternehmen sieht die PPWR in bestimmten Fällen Erleichterungen beziehungsweise Sonderregelungen vor.
Das kann insbesondere dann relevant sein, wenn ein Unternehmen weniger als zehn Beschäftigte hat und bestimmte Umsatz- beziehungsweise Bilanzgrenzen nicht überschreitet.
Gerade für kleine Webshops lohnt es sich deshalb, nicht automatisch davon auszugehen, dass sämtliche Verpflichtungen eines großen Verpackungsherstellers eins zu eins auf den eigenen Betrieb übertragen werden.
Entscheidend ist immer:
Welche Rolle hat mein Unternehmen konkret?
Bin ich nur Händler?
Importiere ich Produkte?
Lasse ich Verpackungen unter meiner eigenen Marke herstellen?
Versende ich selbst?
Verkaufe ich auch in andere EU-Länder?
Diese Fragen können die rechtliche Einordnung erheblich beeinflussen.
5. Stationäres Geschäft plus Webshop: Den Versand nicht vergessen
Besonders häufig begegnen uns Unternehmen, deren eigentliches Kerngeschäft stationär stattfindet.
Zum Beispiel:
Ein Fachgeschäft betreibt zusätzlich einen kleinen Onlineshop.
Eine Boutique verschickt ausgewählte Produkte aus dem Geschäft.
Ein regionaler Händler bietet Stammkund die Möglichkeit, Produkte online nachzubestellen.
Ein Produzent verkauft einen Teil seines Sortiments zusätzlich über WooCommerce.
Oft ist der Webshop dabei nur ein kleiner Teil des gesamten Unternehmens.
Aus Sicht der Verpackungsvorschriften sollte dieser Verkaufskanal trotzdem separat betrachtet werden.
Denn im stationären Geschäft wird ein Produkt vielleicht direkt übergeben.
Bei einer Onlinebestellung kommen dagegen plötzlich weitere Verpackungsebenen hinzu:
Produkt → Produktverpackung → Schutzmaterial → Versandkarton → Klebeband → Versand.
Genau deshalb sollten stationäre Händler ihren Webshop beziehungsweise Versandprozess bei der PPWR-Prüfung ausdrücklich mitdenken.
6. Versand in andere EU-Länder besonders prüfen
Noch komplexer kann die Situation werden, wenn über den Webshop nicht nur nach Österreich, sondern direkt an Endkund in andere EU-Mitgliedstaaten geliefert wird.
Hier können zusätzliche Verpflichtungen entstehen.
Wer bisher einfach im WooCommerce-Backend „Versand nach Deutschland“, „Versand nach Italien“ oder andere EU-Länder aktiviert hat, sollte deshalb auch die verpackungsrechtlichen Auswirkungen dieses grenzüberschreitenden Verkaufs prüfen.
Gerade bei kleinen Webshops wird häufig unterschätzt, dass ein technisch aktivierter Versand in ein weiteres Land auch zusätzliche rechtliche Anforderungen mit sich bringen kann.
7. Die PPWR betrifft künftig auch die Gestaltung des E-Commerce-Versands
Die neuen Verpackungsvorschriften gehen langfristig noch weiter.
E-Commerce-Verpackungen sind ausdrücklich Teil der neuen europäischen Verpackungsstrategie.
Unter anderem werden künftig Anforderungen an unnötigen Leerraum in Versandverpackungen relevant.
Das bedeutet:
Der klassische riesige Versandkarton für ein kleines Produkt wird zunehmend auch regulatorisch zum Thema.
Für Onlinehändler lohnt es sich deshalb bereits heute, Prozesse zu hinterfragen:
Welche Kartongrößen verwenden wir?
Wie viel Füllmaterial benötigen wir?
Können wir kleinere Verpackungen verwenden?
Lässt sich unser Verpackungsprozess effizienter gestalten?
Das kann nicht nur bei zukünftigen gesetzlichen Vorgaben helfen.
Kleinere und besser abgestimmte Versandverpackungen können auch Material, Lagerplatz und Versandkosten reduzieren.
Was kleine Webshopbetreiber jetzt konkret tun können
Die PPWR klingt auf den ersten Blick komplex.
Für einen kleinen Webshop muss der Einstieg in das Thema aber nicht kompliziert sein.
Startet mit einer einfachen Bestandsaufnahme:
1. Welche Verpackungen verwenden wir?
Vom Produktkarton bis zum Versandmaterial.
2. Woher beziehen wir diese Verpackungen?
Erfasst eure wichtigsten Lieferanten.
3. Welche Nachweise gibt es dafür?
Fragt bei euren Lieferanten nach den relevanten Informationen und Dokumenten.
4. Verwenden wir eigene Logos oder Marken auf Verpackungen?
Prüft Kartons, Klebebänder, Etiketten und andere gebrandete Verpackungsmittel.
5. Versenden wir ins EU-Ausland?
Falls ja, sollte geprüft werden, ob daraus zusätzliche Verpflichtungen entstehen.
6. Wo speichern wir unsere Unterlagen?
Legt frühzeitig eine strukturierte digitale Dokumentation an.

Digitalisierung endet nicht beim Webshop
Ein erfolgreicher Webshop besteht heute längst nicht mehr nur aus Produktseiten, Warenkorb und Bezahlfunktion.
Im Hintergrund hängen zahlreiche Prozesse daran:
Bestellungen, Warenwirtschaft, Rechnungen, Versand, Zahlungsanbieter, Kundendaten und eben auch Verpackungen.
Gerade bei kleineren Unternehmen entstehen viele dieser Abläufe Schritt für Schritt.
Der Webshop startet vielleicht mit zehn Produkten und wenigen Bestellungen.
Mit der Zeit kommen weitere Produkte, Versandländer, Zahlungsmethoden und Prozesse dazu.
Deshalb lohnt es sich, einen Webshop von Beginn an so aufzubauen, dass er mit dem Unternehmen wachsen kann.
Unser Tipp: Den Webshop einmal als gesamten Prozess betrachten
Wir bei Die Digitalagentur beschäftigen uns täglich mit Websites, WooCommerce-Webshops und digitalen Prozessen.
Dabei sehen wir immer wieder:
Der eigentliche Webshop ist nur ein Teil des Systems.
Entscheidend ist, was nach dem Klick auf „Jetzt kaufen“ passiert.
Wie wird die Bestellung verarbeitet?
Wie wird bezahlt?
Wie wird die Ware vorbereitet?
Wie wird sie verpackt?
Wie wird sie verschickt?
Und welche Informationen müssen dabei dokumentiert werden?
Gerade neue gesetzliche Anforderungen wie die PPWR zeigen, wie wichtig sauber aufgebaute digitale Prozesse auch für kleine Unternehmen werden.
Fazit: PPWR betrifft nicht nur die großen Onlineshops
Wer nur wenige Bestellungen pro Woche verschickt, denkt bei einer EU-Verpackungsverordnung vermutlich nicht sofort an den eigenen Webshop.
Doch auch kleine Händler sollten sich mit dem Thema auseinandersetzen.
Besonders wichtig ist jetzt, einen Überblick über die verwendeten Verpackungen und Lieferanten zu bekommen, notwendige Nachweise zu organisieren und zu prüfen, welche Rolle das eigene Unternehmen nach der PPWR tatsächlich einnimmt.
Für stationäre Händler gilt das genauso:
Sobald neben dem Geschäft ein Webshop betrieben und Ware verschickt wird, sollte auch der Versandprozess berücksichtigt werden.
Die gute Nachricht:
Man muss nicht alles auf einmal lösen.
Wer jetzt seine Verpackungen, Lieferanten und Abläufe strukturiert erfasst, schafft bereits eine wichtige Grundlage für die kommenden Anforderungen.
Du betreibst einen Webshop oder möchtest dein stationäres Geschäft um einen Onlineshop erweitern?
Die Digitalagentur unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung und Weiterentwicklung professioneller WooCommerce-Webshops – von der technischen Umsetzung bis zu durchdachten digitalen Verkaufsprozessen.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung zur PPWR und ersetzt keine individuelle rechtliche oder fachliche Beratung.