Allgemeine Geschäftsbedingungen der Die Digitalagentur GmbH

(Firmenbuchnummer FN594500s Landesgericht Steyr) für Verbrauchergeschäfte

Stand 20. Oktober 2023

Abschnitt 1: Geltungsbereich dieser AGB

 

  1. Der Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch „AGB“ genannt) umfasst alle Leistungen der Die Digitalagentur GmbH (siehe A. Impressum, im Folgenden auch kurz DDA genannt). Dienstleistungen und Warenlieferungen der DDA erfolgen damit ausschließlich auf der Grundlage der gegenständlichen AGB. Dies gilt nicht, sofern schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Diese AGB gelten nur für Rechtsgeschäfte zwischen der DDA und Verbrauchern. Verbraucher ist jedermann, welcher nicht Unternehmer ist. Unternehmer ist jeder, für den das Rechtsgeschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört. Unternehmen in diesem Sinne ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger, wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Verbraucher im obigen Sinne werden im Folgenden als Kunden bzw. Kunde bezeichnet.

 

 

Abschnitt 2: Vertragsabwicklung:

 

  1. Die gesamte logistische Abwicklung des Vertrages, insbesondere Bestellwesen, Lieferung und Service, Rechnungslegung, Rücktrittserklärung sowie Kundenreklamation erfolgt über die DDA bzw. im Auftrag dieser.

 

 

Abschnitt 3: Bestellung, Auftrag, Lieferung, Auslagerung der logistischen Abwicklung des Vertrages

 

  1. Die Angebote der DDA sind freibleibend und unverbindlich; sie sind lediglich als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung durch den Kunden zu verstehen.
  2. Bestellungen des Kunden sind für den Kunden ab Zugang bei der DDA verbindlich. Die DDA wird den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine Annahme des Angebots durch die DDA dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn die DDA dies in der Zugangsbestätigung ausdrücklich erklärt.
  3. Sollte die DDA nicht bereits in der Zugangsbestätigung (siehe Punkt 3.2.) die Annahme des Vertrages erklärt haben, erfolgt die Annahme der Bestellung und damit ein Vertragsabschluss innerhalb von vier Werktagen (Samstag, Sonntag und oberösterreichische Feiertage zählen nicht als Werktag) nach dem auf die Übermittlung der Bestellung durch den Kunden folgenden Tag.
  4. Die DDA weist ausdrücklich darauf hin, dass sie sich die Annahme bzw. Durchführung der Bestellung – insbesondere nach Maßgabe der vorhandenen Liefermöglichkeiten – vorbehalten muss. Die DDA behält sich zudem vor, Bestellungen des Kunden abzulehnen bzw. nicht durchzuführen, insbesondere dann, wenn offene Rechnungen aus anderen Bestellungen des Kunden bestehen. Die DDA ist weiter berechtigt, die Bestellung auf eine haushaltsübliche Menge zu begrenzen. Dem Kunden erwachsen hieraus keine wie immer gearteten Ansprüche. Sollte die DDA die Bestellung nicht annehmen, wird dies dem Kunden ebenfalls binnen vier Werktagen (Samstag, Sonntag und oberösterreichische Feiertage zählen nicht als Werktag) nach dem auf die Übermittlung der Bestellung durch den Kunden folgenden Tag mitgeteilt, allfällige vom Kunden bereits geleistete Zahlungen werden diesem zurückerstattet.
  5. Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte oder Ansprüche, egal welcher Art und/oder welchen Umfangs, gegen die DDA abgeleitet werden können.
  6. Gesonderte Vorgaben bzw. Anforderungen des Kunden an den Vertragsgegenstand bzw. an die von der DDA zu erbringenden Leistungen bzw. sonstige Zusatzleistungen und – Lieferungen von der DDA bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die DDA. Nachträgliche Änderungswünsche können – ohne Rechtsanspruch des Kunden – nur im Ausnahmefall und gegen entsprechenden Kostenersatz durchgeführt werden.

 

 

Abschnitt 4: Liefertermine und Fristen

 

  1. Die Vereinbarung von verbindlichen Lieferterminen oder -fristen zwischen der DDA und dem Kunden bedarf der Schriftform.
  2. Vereinbarte (auch aus Lieferterminen abzuleitende) Lieferfristen beginnen nicht, bevor alle zur Erfüllung der Verpflichtungen von der DDA erforderlichen technischen oder sonstigen Informationen, Unterlagen, Zahlungen oder Anzahlungen oder sonstigen Leistungen des Kunden bei der DDA eingelangt sind.
  3. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware das Werk/Lager – bei Streckengeschäften das Werk/Lager des Lieferanten – rechtzeitig verlassen hat oder – bei Abholung durch den Kunden – die Lieferung versandbereit ist und dem Kunden dies rechtzeitig mitgeteilt wird.
  4. Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt sowie andere Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches von der DDA, insbesondere auch Lieferverzögerungen und dergleichen seitens der Vorlieferanten bzw. bei der DDA, berechtigen die DDA dazu, wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.

 

 

Abschnitt 5: Widerrufsrecht

 

  1. Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu. Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer selbständigen beruflichen noch ihrer gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  2. Sie haben das Recht diesen Vertrag binnen vierzehn Tage, ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
    Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem sie oder ein von ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
    Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung über ihre Entscheidung diesen Vertrag zu widerrufen schriftlich (zB. via Postbrief oder E-Mail) informieren:

    Die Digitalagentur GmbH
    Binderberg 14
    4483 Hargelsberg
    hallo@diedigitalagentur.com

    Die Widerrufsfrist ist gewahrt, sofern sie vor Ablauf der Widerrufsfrist, die Mitteilung zur Ausübung des Widerrufrechts an uns übermittelt haben.

  3. Folgen des Widerrufs – Widerrufen sie diesen Vertrag, haben wir alle, von ihnen erhaltene, Zahlungen, unverzüglich jedoch spätestens binnen 14 Tage zurückzuzahlen. Die Frist beginnt an jenem Tag, an dem ihre Mitteilung über den Widerruf bei uns eingelangt ist. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, dass sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben außer wir haben ausdrücklich etwas anderes mit ihnen vereinbart. Die Rückzahlung kann unsererseits, bis zum Eintreffen der Ware, verweigert werden. Für einen etwaigen Wertverlust der Waren müssen sie nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist
  4. Widerrufsformular – Um den Vertrag zu widerrufen, füllen sie das Widerrufsformular aus und senden sie dieses an uns zurück.

    Hinweis: Das Formular kann mit der kostenlose Software Adobe Acrobat Reader geöffnet werden.

 

 

Abschnitt 6: Annahmeverzug, Gefahrenübergang

 

  1. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, hat die DDA das Recht, entweder die Ware bei der DDA unter Anrechnung einer Lagergebühr von 0,1 % des Rechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag einzulagern und auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen, oder aber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware nach erfolgtem Rücktritt weiterzuverkaufen. Für den Fall, dass die DDA von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, hat der Kunde zusätzlich zu den Lagerkosten einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 25 % des Rechnungsbetrages zu bezahlen.
  2. Bei Selbstabholung geht die Preis- und Leistungsgefahr ab Übergabe, im Falle des Annahmeverzuges ab dem Tag des Verzuges auf den Kunden über.

 

 

Abschnitt 7: Preise und Zahlungsbedingungen

 

  1. Die Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer ab Werk bzw. Auslieferungslager von der DDA, bei Streckengeschäften ab Werk bzw. Auslieferungslager des Lieferanten.
  2. Als Preis gilt der für die jeweilige Lieferung am Tag der Bestellung gültige Website-Preis als vereinbart. Die bestellten Waren können per „Überweisung“, „Sofort-Überweisung“, „Kreditkarte“ oder „PayPal“ bezahlt werden. Die DDA liefert die bestellte Ware, sobald die Zahlung bei der DDA eingegangen ist, beziehungsweise bei „Pre-Order“ und „Vorbestellung“ alsbald die Ware bei der DDA verfügbar ist. Zahlungen an Angestellte oder sonstige Vertreter von der DDA, die nicht ausdrücklich schriftlich zum Inkasso ausgewiesen sind, wirken nicht schuldbefreiend.
  3. Rechnungen der DDA – auch Teilrechnungen – sind Spesen- und abzugsfrei, insbesondere ohne Skontoabzug, zur Zahlung fällig. Wechsel oder Schecks werden nur nach gesonderter Vereinbarung angenommen. Es bleibt der DDA vorbehalten, eingehende Zahlungen auf allfällige mehrere Forderungen nach eigenem Ermessen zu widmen.
  4. Werden Zahlungstermine nicht eingehalten und gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die DDA nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und die gelieferten Waren vom Kunden zurückzuverlangen. Weiters ist der Kunde verschuldensunabhängig dazu verpflichtet, Verzugszinsen in der Höhe von 1 % pro Monat zu bezahlen, wobei wir berechtigt sind, darüberhinausgehende Bankzinsen im üblichen Ausmaß geltend zu machen. Der Kunde hat darüber hinaus die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten (BGBl141/1996 in der geltenden Fassung) über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern eine Mahnung durch die DDA erfolgt, verpflichtet sich der Kunde, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 15 zu bezahlen.
  5. Bei Zahlung mittels Scheck, Wechsel, Bank- oder Kundenkarten wird die Forderung der DDA erst mit deren Einlösung getilgt. Solche Zahlungsarten sind nur dann zulässig, sofern sie ausdrücklich vorher vereinbart wurden. Diskontspesen trägt in jedem Fall der Kunde.
  6. Wird dem Kunden gesondert eine längere Zahlungsfrist eingeräumt, gilt die Zahlung als gestundet (reine Stundung); im Fall der Überschreitung der Zahlungsfrist wird die Stundung hinfällig.

 

 

Abschnitt 8: Liefer- und Versandkosten

 

  1. Liefer- und Versandkosten sind unter ‚Liefer- und Versandkosten‘ im Webshop angegeben.

 

 

Abschnitt 9: Eigentumsvorbehalt

 

  1. Die Ware verbleibt bis zur Erfüllung sämtlicher der DDA gegenüber dem Kunden aus dem jeweiligen Auftrag zustehender Ansprüche, insbesondere bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungen (samt Zinsen und Nebenkosten), im alleinigen Eigentum von der DDA (Vorbehaltsware) und zwar auch dann, wenn einzelne Teile bereits bezahlt sind.
  2. Der Kunde darf bis zur Begleichung der Forderung von der DDA über die Vorbehaltsware nicht verfügen und trägt das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
  3. Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde die gelieferte Ware pfleglich und schonend zu behandeln.
  4. Wird Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt dies für die DDA, ohne dass diese dadurch verpflichtet wird. Die neue Sache geht in das Eigentum von der DDA über. Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit der DDA nicht gehörenden Waren erwirbt die DDA Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware.
  5. Bei Pfändung durch Dritte oder bei sonstigem Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von der DDA hinzuweisen und muss der Kunde der DDA unverzüglich Anzeige erstatten.
  6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die DDA  berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder nach Wahl gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
  7. Bei Zuwiderhandeln des Kunden gegen die Vereinbarungen über den Eigentumsvorbehalt ist der Kunde ohne Anrechnung auf einen tatsächlich eingetretenen Schaden (insbesondere Kosten der Exszindierung im Exekutionsverfahren) zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nettowarenwertes der Vorbehaltsware verpflichtet. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach oder stellt er seine Zahlungen ein, so wird zudem die gesamte Restschuld sofort fällig. Die DDA ist in diesem Falle berechtigt, sofort die Herausgabe der Ware unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen. Nach Rücknahme der Ware steht es im Ermessen von der DDA, entweder den Kaufgegenstand zu veräußern und den erzielten Erlös abzüglich 20 % Wiederverkaufsspesen dem Kunden auf seine noch bestehenden Verpflichtungen gutzuschreiben oder die Ware zum Rechnungspreis unter Abzug allfälliger Wertminderungen zurückzunehmen und dem Kunden für die Zeit seines Besitzes für die angelieferten Waren ein angemessenes Benützungsentgelt zu berechnen.

 

 

Abschnitt 10: Gewährleistung, Schadenersatz, Abtretungsverbot, Garantien

 

  1. Hinsichtlich der Gewährleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Die DDA übernimmt keine Gewährleistung für die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie für Mängel, die durch unsachgemäße Handhabung entstanden sind.
  3. Die im Rahmen der Gewährleistung vorzunehmende Verbesserung oder Austausch werden – mangels anderer Vereinbarung – binnen einer Frist von sechs Wochen vorgenommen.
  4. Bei Nachlieferungen übernimmt die DDA für die exakte Übereinstimmung mit der Erstlieferung keine Gewähr.
  5. Für den Kunden im Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügte Schäden haftet die DDA nur bei eigenem Vorsatz oder bei eigenem groben Verschulden oder bei Vorsatz und groben Verschulden der für die DDA tätigen Erfüllungsgehilfen, ausgenommen Personenschäden, für welche die DDA bereits bei leichter Fahrlässigkeit unbeschränkt haftet. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
  6. Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen oder dergleichen ist unzulässig.
  7. Sofern die DDA ausdrücklich Garantien zugesagt hat, gelten diese nur bei sachgemäßer Verwendung der Waren, insbesondere fachgerechter Installierung, Montage und ordnungsgemäßer Pflege. Von der Garantiezusage sind Abnützungen jeder Art ebenso wenig erfasst wie Beschädigungen, welche durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden. Für von Herstellern zugesagte Garantien gelten ausschließlich deren Garantiebedingungen.
  8. Instruktionen, die in Prospekten, Gebrauchsanweisungen oder sonstigen Produkt- bzw. Wareninformationen gegeben werden sowie Pflege- bzw. Montagehinweise sind, um allfällige Schäden zu vermeiden, vom Kunden strikt zu befolgen. Von einer über die definierten Anwendungsbereiche hinausgehenden Anwendung wird ausdrücklich gewarnt.
  9. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Die DDA haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Handelssystems noch für technische und elektronische Fehler während einer Verkaufshandlung, auf die die DDA keinen Einfluss hat, insbesondere nicht für die verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Angeboten.

 

 

Abschnitt 11: Rechtswahl, Gerichtsstand

 

  1. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder dem Vertrag gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtes als vereinbart. Dies gilt auch für Fragen über das Zustandekommen bzw. über die Auslegung der AGB und des Vertrages.
  2. Für Kunden mit einem außerhalb der Republik Österreich gelegenem Wohnsitz ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis ergeben oder mit diesem in Zusammenhang stehen ausschließlich das sachlich für 4483 Hargelsberg, Österreich zuständige Gericht.

 

 

Abschnitt 12: Adressenänderung

 

  1. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohnadresse nachweislich, unaufgefordert und unverzüglich an die DDA bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen an den Kunden auch dann als zugegangen, falls sie an die der DDA zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet wurden. Es obliegt dem Kunden, den Zugang seiner Änderungsmitteilung im Einzelfall nachzuweisen.

Impressum:


Die Digitalagentur GmbH

Binderberg 14
4483 Hargelsberg, Österreich
hallo@diedigitalagentur.com
+43 664 918 2537

Behörde gem. ECG: Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kammer: Wirtschaftskammer Oberösterreich
Sitz der Gesellschaft: Hargelsberg
Rechtsform:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsjahr: 2023
Geschäftsführung: Mag. Carina Schmiedseder
Firmenbuchgericht: Landesgericht Steyr
Firmenbuchnummer: 594500s
GLN: 9110032901297
UID: ATU79057949

Weitere Informationen: WKO Oberösterreich

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